Hier hilft Ihnen: Johannes-Herbert Hoffmann

Rechtsanwalt und Notar a.D., Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht

05524 92550 info@suedharzkanzlei.de Johannes-Herbert Hoffmann - [company_name]

Wichtige Hinweise in notariellen Angelegenheiten zur Amtsnachfolge

Mit Ablauf des 31.05.2024 hat nach fast 30-jähriger Notartätigkeit altersbedingt das Notaramt von Rechtsanwalt und Notar Johannes-Herbert Hoffmann geendet. Als Rechtsanwalt (und Fachanwalt für Erbrecht) ist er weiterhin noch zugelassen und führt die Amtsbezeichnung "Notar a.D.". 

Seit 1. Juni 2024 ist Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Funke, Postplatz 2, 37431 Bad Lauterberg im Harz, vom Oberlandesgericht Braunschweig für die noch laufenden Amtsgeschäfte als Amtsnachfolgerin bestellt und führt dementsprechend die noch nicht abgewickelten notariellen Amtsgeschäfte fort.

Korrespondenz in den noch laufenden notariellen Angelegenheiten, die Sie an unsere Kanzleiadresse richten, werden hier auch entgegengenommen und an Frau Notarin Funke weitergeleitet. Die weiteren Abwicklungsgeschäfte und Antworten erfolgen in jedem Fall dann durch Frau Notarin Funke. Selbstverständlich können Sie sich in Ihrer notariellen Angelegenheit auch direkt an Frau Notarin Funke wenden 
(Tel. 05524 949194, Email: info@tichy-funke.de). 

Wobei kann Ihnen ein Notar helfen?

Über die vielfältigen Aufgabenfelder der Notarinnen und Notare gibt die Internetpräsenz der Bundesnotarkammer Auskunft: Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Immobilien: Grundstücksangelegenheiten: Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Wohnungsrecht, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.
  • Ehe, Partnerschaft und Familie: Ehevertrag, Scheidungsfolgenvertrag- und Partnervertrag, Adoption; Unterhaltstitel
  • Erbe und Schenkung: Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung/Erbauseinandersetzung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag/Überlassungsvertrag etc.
  • Unternehmen: Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldung etc.
  • Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
  • Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation: Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit etc.

Weitere Informationen zur Notartätigkeit finden Sie auch in unseren Rubriken „Erbrecht“ 

Obwohl es in einigen Bereichen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, ist es empfehlenswert, sich im Zweifel von einem Notar beraten zu lassen. Dies gilt besonders für Dokumente und Verträge, in deren Zusammenhang ein rechtlich gestaltendes Handeln erforderlich ist. Klassische Beispiele hierfür sind unter anderem:

  • Testamente *
  • General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen
  • Verträge im Personengesellschaftsrecht
  • Komplexe Kaufverträge, Übergabeverträge
  • Komplizierte Miet- und Pachtverträge

Eine notarielle Beratung ist nicht nur aufschlussreich für den Vertragspartner, sondern beugt negativen Konsequenzen, wie beispielsweise Streitigkeiten oder kostspielige Gerichtsverfahren, vor.

 

*Wir sagen Ihnen auch, wie hoch die zu erwartenden Kosten eines notariell beurkundeten Testaments sind – und auch, welche Kosten Sie Ihren Erben dadurch ersparen können, dass ein notarielles Testament im Erbfall die kostenträchtigen (und zeitaufwändigen) Erbscheinsverfahren ersparen kann.