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Johannes-Herbert Hoffmann

Studium der Rechtswissenschaft in Göttingen sowie in Genf/Schweiz, seit 1984 Rechtsanwalt in Bad Lauterberg, Notar von 1994 bis 2024, seit 1997 Fachanwalt für Familienrecht, seit 2008 Fachanwalt für Erbrecht. Seine besonderen Kenntnisse und Erfahrungen als Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht und seine Erfahrungen aus 30-jähriger Notartätigkeit kommen Ihnen zugute, insbesondere bei der Erstellung von

  • Testamenten und Erbverträgen,
  • Erbauseinandersetzungsvereinbarungen,
  • Ehe- und Scheidungsfolgenverträgen,
  • General- und Vorsorgevollmachten (im privaten und Unternehmensbereich) und Patientenverfügungen
  • Adoptionsanträgen.

Er sieht seine Aufgabe darin, in gemeinsamen persönlichen Gesprächen mit den Mandanten den Sachverhalt vollständig zu erfassen, dann maßgeschneiderte Lösungsalternativen (auch in komplizierten Fällen) mit ihnen zu entwickeln und zu erörtern, und das gefundene Ergebnis umzusetzen. 

 

Die erbrechtliche Expertise ist insbes. in schwierigen Fällen gefragt, etwa bei geschiedenen und wiederverheirateten Eheleuten, bei sogenannten „Patchwork-Familien“, Eltern mit behinderten oder bedürftigen Kindern, bei der Gestaltung von Unternehmertestamenten, Testamentsvollstreckungen, Vermächtnissen, aber auch bei lebzeitigen oder letztwilligen Verfügungen mit dem Ziel der Vermeidung oder Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen und Erbschaftsteuer.

Aufgrund jahrzehntelanger Anwaltstätigkeit kann Rechtsanwalt Hoffmann Sie auch themenübergreifend beraten. Seine beruflichen Erfahrungen erstrecken sich auch auf Streitvermeidung, Mediation und Schlichtung. Regelmäßige berufliche Fortbildung, insbesondere in den Fachgebieten Erbrecht, Familienrecht ist für RA Hoffmann eine Selbstverständlichkeit.