Hier hilft Ihnen: Johannes-Herbert Hoffmann

Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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Was macht eigentlich ein Notar?

Ein Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes; er ist dabei unabhängiger und unparteiischer Betreuer seiner Auftraggeber (Klienten/Mandanten). Seine Unabhängigkeit von Staat und Auftraggebern garantiert, dass der Notar jedem Rechtssuchenden seine Rechte gleichermaßen sichert. Dabei obliegt dem Notar insbesondere der Schutz unerfahrener, ungewandter Beteiligter vor rechtlicher Benachteiligung.

 

Notare haben die Zuständigkeit für Beurkundungen. In wesentlichen – gesetzlich vorgeschriebenen – Fällen kommt nur durch die Beurkundung ein rechtswirksamer Vertrag zustande. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Beteiligten zu erforschen, den Sachverhalt zu klären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts zu belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Urkunde wiederzugeben (§ 17 BeurkG).

 

Die Beurkundungstätigkeit der Notare ist also eine zentrale Tätigkeit der vorsorgenden Rechtspflege und der Streitvermeidung.

 

Durch einen Notar protokollierte Urkunden bieten vollständigen Beweis über ihren Inhalt, der deshalb für Gerichte nach §§ 415 ff. ZPO bindend ist. Damit sind die Gerichte insoweit in ihrer Beweiswürdigung und damit in der Ausübung ihrer richterlichen Befugnisse eingeschränkt.

 

Urkunden, die von einem Notar errichtet wurden, können regelmäßig auch Vollstreckungstitel sein, aus denen die Zwangsvollstreckung wie aus einem gerichtlichen Urteil möglich ist. Den Beteiligten werden dadurch bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren erspart. Diese Zuständigkeit des Notars zur Errichtung von Vollstreckungstiteln und zur Erteilung vollstreckbarer Ausfertigungen (§ 797 Abs. 2 Satz 1 Zivilprozessordnung) ist Ausdruck seiner hoheitlichen Befugnisse.

Wobei kann Ihnen ein Notar helfen?

Über die vielfältigen Aufgabenfelder der Notarinnen und Notare gibt die Internetpräsenz der Bundesnotarkammer Auskunft: Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Immobilien: Grundstücksangelegenheiten: Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Wohnungsrecht, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.
  • Ehe, Partnerschaft und Familie: Ehevertrag, Scheidungsfolgenvertrag- und Partnervertrag, Adoption; Unterhaltstitel
  • Erbe und Schenkung: Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung/Erbauseinandersetzung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag/Überlassungsvertrag etc.
  • Unternehmen: Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldung etc.
  • Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
  • Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation: Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit etc.

Weitere Informationen zur Notartätigkeit finden Sie auch in unseren Rubriken „Erbrecht“ und „Grundstücksrecht/Wohnungseigentumsrecht

Mandantenfragebogen: Notarielle Angelegenheiten

Obwohl es in einigen Bereichen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, ist es empfehlenswert, sich im Zweifel von einem Notar beraten zu lassen. Dies gilt besonders für Dokumente und Verträge, in deren Zusammenhang ein rechtlich gestaltendes Handeln erforderlich ist. Klassische Beispiele hierfür sind unter anderem:

  • Testamente *
  • General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen
  • Verträge im Personengesellschaftsrecht
  • Komplexe Kaufverträge, Übergabeverträge
  • Komplizierte Miet- und Pachtverträge

Eine notarielle Beratung ist nicht nur aufschlussreich für den Vertragspartner, sondern beugt negativen Konsequenzen, wie beispielsweise Streitigkeiten oder kostspielige Gerichtsverfahren, vor.

 

*Wir sagen Ihnen auch, wie hoch die zu erwartenden Kosten eines notariell beurkundeten Testaments sind – und auch, welche Kosten Sie Ihren Erben dadurch ersparen können, dass ein notarielles Testament im Erbfall die kostenträchtigen (und zeitaufwändigen) Erbscheinsverfahren ersparen kann.

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