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Im Familienrecht finden oft Auseinandersetzungen zwischen Menschen statt, die sich einmal nahe standen.
Anwaltlicher Rat in einer frühen Phase kann helfen, Regelungen zu finden, ohne, dass es zum „Rosenkrieg“ kommt. Trennung und Scheidung treffen nicht nur die Eheleute, sondern auch ihre Kinder, Eltern und Schwiegereltern. Bevor Emotionen die Oberhand gewinnen: Holen Sie frühzeitig anwaltlichen Rat ein. Die Rechtspositionen aller Beteiligten sollen sachlich geklärt werden, wenn möglich ohne Rechtsstreit. Wenn aber außergerichtlich die Gegensätze unüberbrückbar sind, müssen die Interessen des Mandanten im gerichtlichen Verfahren fundiert, sachlich und zielgerichtet vertreten werden.
Unser Tätigkeitsspektrum umfasst alle Bereiche des Familienrechts.
In den letzten Jahren hat das Thema Elternunterhalt erheblich an Bedeutung gewonnen. Je älter die Menschen wer-den, umso häufiger tritt der Fall ein, dass sie pflegebedürftig werden und die Pflegekosten aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht mehr bezahlen können. In diesen Fällen treten die Sozialhilfeträger ein und nehmen die Kinder auf Zahlung von Elternunterhalt in Anspruch oder fordern Geld- oder Grundstückszuwendungen der Eltern an die Kinder zurück.. Auf diesen Bereich des Familienrechts legen wir inzwischen besonderes Augenmerk. In vielen Fällen kann die Inanspruchnahme der Kinder durch das Sozialamt abgewehrt werden. Gerade auch im Bereich Elternunterhalt ist eine frühzeitige vorsorgliche Beratung wichtig.
Daneben wird die Regelung des Umgangsrechtes immer wichtiger, nachdem das Sorgerecht mittlerweile gesetzlich besser normiert wurde.
Wir vertreten Sie vor allen Familiengerichten, insbesondere in Herzberg, Osterode, Duderstadt, Northeim, Clausthal-Zellerfeld, Göttingen, Nordhausen, Heiligenstadt, sind aber auch bundesweit im Einsatz.
Typische familienrechtliche Angelegenheiten