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Typische Bereiche mit Regelungsbedarf:
• Abfindungen
• Abmahnungen
• Arbeitsverträge
• Arbeitszeugnis
• Aufhebungsverträge
• Betriebsübergänge
• Betriebsverfassungsrecht
• Insolvenz des Arbeitgebers
• Kündigung
• Kündigungsschutz
• Kündigungsfristen
• Mitbestimmungsrechte
• Überstunden
• Umstrukturierungen
• Urlaub
• Wettbewerbsverbote
Neben der Vertretung in Prozessen des Kündigungsschutzes liegt daher ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei in der Beratung, wenn es um Aufnahme, Beendigung und Abwicklung von Dienst- und Arbeitsverträgen geht.
Das Arbeitsrecht zeichnet sich insofern durch einige Besonderheiten aus. Dazu gehört beispielsweise, dass dem Mandanten manchmal mit der gerichtlichen Durchsetzung seiner Rechte nicht gedient ist. Anzustreben sind praktikable Lösungen, die der beruflichen Zukunft des Mandanten möglichst neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.
Aus Sicht der Arbeitgeber besteht bisweilen das Interesse, ein Problem mit einem Mitarbeiter durch eine arbeitsrechtliche Maßnahme zu lösen. Dazu gehört oft der Wunsch, für langjährige Mitarbeiter eine Lösung zu finden, die für beide Seiten eine akzeptabel ist. Es gilt die unterschiedlichen Interessen - ggf. in Zusammenarbeit mit Betriebsräten - zu eruieren, mit den rechtlichen Möglichkeiten abzugleichen und ein tragfähiges Ergebnis zu finden, und notfalls dieses mit allen Mitteln durchzusetzen.
Viele arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen lassen sich vermeiden, wenn bereits in den Arbeitsverträgen die unter-schiedlichen Interessen gestalterisch berücksichtigt werden. Auch dabei steht unsere Kanzlei den Mandanten beratend zur Seite.
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Weitere Informationen finden Sie bei unserem Ratgeberportal: https://www.arbeitsrechte.de