Johannes-Herbert Hoffmann

Studium der Rechtswissenschaft in Göttingen sowie in Genf/Schweiz, seit 1984 Rechtsanwalt in Bad Lauterberg, Notar seit 1994, seit 1997 Fachanwalt für Familienrecht, seit 2008 Fachanwalt für Erbrecht. Seine besonderen Kenntnisse und Erfahrungen als Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht kommen ihm auch in seiner Notartätigkeit zugute, insbesondere bei der Erstellung von

  • Testamenten und Erbverträgen,
  • Erbauseinandersetzungsvereinbarungen,
  • Ehe- und Scheidungsfolgenverträgen,
  • General- und Vorsorgevollmachten (im privaten und Unternehmensbereich) und Patientenverfügungen
  • Adoptionsanträgen.

Seine professionelle Tätigkeit beschränkt sich jedoch nicht auf die notarielle Urkundstätigkeit. Er sieht seine Aufgabe vielmehr darin, in gemeinsamen persönlichen Gesprächen mit den Mandanten den Sachverhalt vollständig zu erfassen, dann maßgeschneiderte Lösungsalternativen (auch in komplizierten Fällen) mit ihnen zu entwickeln und zu erörtern, und das gefundene Ergebnis in der Beurkundung umzusetzen. Die der Beurkundung vorausgehenden Gespräche nehmen einen wesentlichen Teil seiner notariellen Tätigkeit in Anspruch.

 

Die erbrechtliche Expertise des Notars ist insbes. in schwierigen Fällen gefragt, etwa bei geschiedenen und wiederverheirateten Eheleuten, bei sogenannten „Patchwork-Familien“, Eltern mit behinderten oder bedürftigen Kindern, bei der Gestaltung von Unternehmertestamenten, Testamentsvollstreckungen, Vermächtnissen, aber auch bei lebzeitigen oder letztwilligen Verfügungen mit dem Ziel der Vermeidung oder Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen und Erbschaftsteuer.

 

Selbstverständlich gehört auch der Bereich des Immobilienrechts zu seiner ständigen Notartätigkeit, insbesondere

  • Kaufverträge über Hausgrundstücke und Eigentumswohnungen, Grundschuldbestellungen,
  • Überlassungsverträge (Grundstücksübertragungen in vorweggenommener Erbfolge an die nachfolgende Generation, typischerweise mit Vereinbarung von Wohnungsrechten oder Nießbrauchsrechten),
  • sonstige Verträge im Bereich des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und des Erbbaurechts.

 

Im Handels- und Gesellschaftsrecht und im Vereinsrecht gehört zu den Notartätigkeiten namentlich

  • Gründung von Gesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG),
  • Veräußerung von Gesellschafts-/Geschäftsanteilen, Unternehmensnachfolge, Betriebsübergaben
  • Handelsregisteranmeldungen,
  • Unterstützung bei der Gründung oder Satzungsänderungen von Vereinen und Vereinsregisteranmeldungen.

Aufgrund jahrzehntelanger Anwaltstätigkeit kann Notar Hoffmann Sie auch themenübergreifend beraten. Seine beruflichen Erfahrungen erstrecken sich auch auf Streitvermeidung, Mediation und Schlichtung. Regelmäßige berufliche Fortbildung, insbesondere in den Fachgebieten Erbrecht, Familienrecht und Immobilienrecht ist für Notar Hoffmann eine Selbstverständlichkeit. Der Notar ist auch für die Beglaubigung von Unterschriften oder Dokumenten der richtige Ansprechpartner.

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