




Die Beratungsstelle des Landkreises Göttingen bietet wieder zwei neue KIB-Kurse (Kinder im Blick) für getrennte Eltern an, jeweils insgesamt 6 Einheiten.
Kurs 1: Beginn 07.03.2019 bis voraussichtlich 06.06.2019 Caritas Beratungsstelle, Anmeldung bis 04.02.2019
Kurs 2: Beginn 27.04.2019 bis voraussichtlich 25.05.2019 AWO Beratungsstelle, Anmeldung bis 25.03.2019
Für nähere Angaben steht Frau Hardege – Sekretariat – gern zur Verfügung.
Landkreis Göttingen - Der Landrat
Fachbereich Jugend - Fachdienst 51.4
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Osterode
Sekretariat
Dörgestr. 31, 37520 Osterode am Harz
Tel.: 05522 - 76279| Fax: 05522 - 315618 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Höhe einer Unterhaltsverpflichtung wird in sogenannten Mangelfällen wesentlich durch den "Selbstbehalt" des Unterhaltspflichtigen bestimmt. Das ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen in jedem Fall für seinen eigenen Lebensunterhalt verbleibt.
Der Selbstbehalt ist auch davon abhängig, wem gegenüber die Unterhaltsverpflichtung besteht (minderjährige/volljährige Kinder, (geschiedener) Ehegatte oder Eltern).
Für Eltern gilt gegenüber minderjährigen Kindern und volljährigen Kindern bis zum 21. Lebensjahr in der allgemeinen Schulausbildung im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze der Inanspruchnahme. Er beträgt:
- 1.080,00 € beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen,
- 880,00 € beim nicht erwerbstätigen Pflichtigen.
Hierin sind Kosten des Wohnbedarfs (Warmmiete, d. h. Miete einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung) in Höhe von 380,00 € enthalten.
Der Selbstbehalt beträgt gegenüber (nicht privilegierten) volljährigen Kindern in der Regel 1.300,00 €.
Hierin sind Kosten der Unterkunft (Miete einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung) in Höhe von 480,00 € enthalten.
Selbstbehalt gegenüber (geschiedenen) Ehegatten und Müttern nichtehelicher Kinder (§ 1615 l BGB) in der Regel
1.200,00 €, beim nicht Erwerbstätigen 1.100,00 €.
Hierin sind Kosten der Unterkunft (Miete einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung) in Höhe von 430,00 € enthalten.
Der Selbstbehalt des Kindes gegenüber Eltern (Elternunterhalt) beträgt mindestens 1.800,00 €, wobei die Hälfte des diesen Mindestbetrag übersteigenden Einkommens zusätzlich anrechnungsfrei bleibt.
(Darin enthalten ein Wohnkostenanteil von 480,00 €); ist das Kind verheiratet, erhöht sich der Selbstbehalt des Ehepaares auf 3.240,00 € (Wohnkostenanteil 860,00 €).
Höhere Wohnkosten können sich auf den Selbstbehalt auswirken.
Weitere Hinweise finden Sie in den Unterhaltsleitlinien
Noch besser:
Lassen Sie sich durch uns beraten und verpassen Sie keine finanziellen Vorteile!